18.8.2010 - Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Nach dem REACH-System dürfen nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Hersteller oder Importeure sind dabei verpflichtet, Dokumentations- und Registrierungsauflagen
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