25.5.2016 - Das Kabinett hat heute den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (PDF: 209 KB) beschlossen. Damit wird die Beschaffung und Nutzung sogenannter abschaltbarer Lasten gegenüber der Vorgängerregelung konsequent weiterentwickelt. Insbesondere wird die Beschaffung stärker wettbewerblich ausgerichtet. Zukünftig wird die Bereitstellung der Abschaltleistung wöchentlich ausgeschrieben. Größere elektrische Verbraucher z. B. in der Industrie, die ihren Verbrauch auf Anforderung reduzieren und somit einen Beitrag für Netzsicherheit und Beseitigung von Störungen im Stromnetz leisten können, werden abschaltbare Lasten genannt. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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