9.11.2013 - Wer eine vor 2004 installierte Klimaanlage mit mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung betreibt, muss hierfür zwingend eine energetische Inspektion nachweisen können. Für sämtliche bestehenden Anlagen dieser Art gilt die in § 12 EnEV geregelte Betreiberpflicht, alle 10 Jahre eine solche Inspektion... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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