8.5.2011 - Zielsetzung des Gesetzes: Das Ausbauziel der Erneuerbaren Energien im Stromsektor bleibt bis 2020 identisch bei 35%, wie schon in dem im Herbst verabschiedeten Energiekonzept der Bundesregierung. Es soll somit nach Fukushima und trotz vorgesehenen Atomausstieg keinen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien geben, trotz vollmundiger Rhetorik von Merkel und Röttgen. Ein Bericht von Hans-Josef Fell zum vollen Artikel bei sonnenseite.com
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