14.2.2012 - Berlin. Der unabhängige Energieversorger FlexStrom hat vor dem Landgericht Berlin einen entscheidenden Erfolg erzielt. Erstmals entschied ein Berufungsgericht über die Wirksamkeit und Klarheit der FlexStrom Bonusklausel ? und gab dem Energieversorger in vollem Umfang Recht.
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