7.12.2021 - Viessmann darf laut einem Urteil des Landgerichtes Frankfurt bestimmte Werbeaussagen zu einem Prosumertarif für eine Solaranlage nicht mehr verwenden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. <img width='800' height='491' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Justitia hinter einem Tisch mit Richterstab.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: Studio East / stock.adobe.com</div> zum vollen Artikel bei
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