14.10.2017 - Solarthemen+plus. Betreibern von Energieerzeugungsanlagen und Stromspeichern drohen hohe Vergütungsrückzahlungen und Bußgelder, wenn sie ihren weiter gewachsenen Meldepflichten nicht nachkommen. Weil das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur seit mehr als drei Monaten überfällig ist, entsteht für Millionen von Anlagen- und Netzbetreiber, die ohnehin oft über ihre Meldepflicht unzureichend informiert sind, ein rechtliches Vakuum. Text und Foto: Guido ... zum vollen Artikel bei Solarthemen
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