3.11.2022 - Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das System der Light Guard GmbH zur Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen keine Technologie nutzt, die unter dem Patentschutz der Wobben Properties GmbH steht. <img width='1200' height='676' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das System der Light Guard GmbH zur Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen keine Technologie nutzt, die unter dem Patentschutz der Wobben Properties GmbH steht.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' loading='lazy' /><div>Foto: dk-fotowelt / stock.adobe.com</div> zum vollen Artikel bei
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