24.10.2016 - Nordrhein-Westfalen fördert stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer Peakleistung größer 30 kW. Dabei kann es sich sowohl um eine Neuanlage als auch um die Nachrüstung einer bestehenden Anlage handeln, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde.... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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