18.9.2023 - Am 8. September hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) beschlossen. Das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gesetz sieht vor, dass ab nächstem Jahr in Neubaugebieten nur noch Heizungen erlaubt sind, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. zum vollen Artikel bei enbausa.de
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