12.11.2015 - Zum 1. Januar 2016 treten im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie erstmals Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Lüftungsgeräten für Nichtwohngebäude in Kraft. Diese Anforderungen an die so genannten zentralen Raumlufttechnischen (RLT-) Geräte können von der deutschen Klima- und... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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