28.11.2013 - Planer sollten unter allen Umständen frühzeitig mit ihren Auftraggebern übers Geld sprechen, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). So jedenfalls sieht es der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21. März 2013 (BGH Urteil v.... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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