10.8.2010 - Das im März verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz des Landes fordert von allen Hauseigentümern, ihre privaten Abwasserleitungen zum öffentlichen Kanalnetz bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen. Diese Prüfung muss von einem Fachmann vorgenommen werden, der seine Sachkunde für diese Tätigkeit
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