7.1.2021 - <img width='1200' height='800' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Zu sehen ist ein Blick auf die Binnenalster. Die Rechtsverordnung zur Hamburger Solarpflicht gilt auch für diese Bebauung.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: carol_anne - stock.adobe.com</div>Der Hamburger Senat hat eine erste Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz beschlossen. Diese regelt die konkrete Umsetzung der Solardachpflicht und der Einbindung erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Hamburg gehört mit diesen Regelungen bundesweit zu den Vorreitern beim Klimaschutz im Gebäudebereich. zum vollen Artikel bei
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