8.1.2021 - <img width='494' height='329' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Zu sehen ist eine Photovoltaik-Anlage, für die der Besitzer die Registrierungsfrist im Marktstammdatenregister hoffentlich eingehalten hat.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: Rainer Schmittchen / stock.adobe.com</div>Am 31. Januar 2021 endet die Registrierungsfrist im Marktstammdatenregister für in Deutschland installierte Stromerzeugungseinheiten. Immer noch fehlen etwa 350.000 Bestandsanlagen im Register. Für Neuanlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung. zum vollen Artikel bei
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