20.12.2011 - Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden in erster Linie Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildet der erweiterte Anwendungsbereich. Die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzskala (grün = sehr effizient,
rot = wenig effizient) wird künftig auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt. Dies bedeutet, dass künftig nicht nur für Haushaltsgeräte, sondern beispielsweise auch für gewerbliche Produkte ein EU-Effizienzlabel festgelegt werden kann. Die Entscheidung trifft die EU-Kommission. Der zweite Schwerpunkt des Gesetzes liegt bei einer besseren Marktüberwachung. Die Rechte der Bundesländer mit Blick auf die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften werden gestärkt, etwa durch die Ermächtigung zu Stichproben. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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