23.5.2022 - Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW im Eilverfahren im Jahr 2021 die Marktverfügbarkeitserklärung zum Smart-Meter-Rollout bereits als „voraussichtlich rechtswidrig“ bezeichnet hatte, nimmt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) diese nun zurück. <img width='799' height='532' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Zu sehen ist eine symbolische Darstellung für die Rücknahme der Marktverfügbarkeitserklärung zum Smart-Meter-Rollout durch das BSI.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' loading='lazy' /><div>Foto: @BillionPhotos.com / stock.adobe.com</div> zum vollen Artikel bei
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