1.11.2010 - Solarthemen 338: Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei Eigentümern denkmalgeschützter Gebäude Recht gegeben, die auf diesen Häusern solarthermische Anlagen errichten wollen. Die Denkmalbehörde hatte dies abgelehnt und die Hausbesitzer dagegen geklagt. Das Gericht erklärte, der Aspekt der Stärkung erneuerbarerer Energien sei hier bei der Interessenabwägung stärker zu berücksichtigen. Das Gericht hat die Berufung beim OVG zugelassen.
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