23.1.2012 - Montiert ein Hausbesitzer auf seinem neuen Carport Fotovoltaikmodule, so kann er sich nicht nur die Umsatzsteuer für die Solarstromanlage selbst, sondern teilweise auch die für den Carport vom Finanzamt erstatten lassen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Erstritten hat... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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