17.11.2010 - Solarthemen 339: Die Unternehmensberatung A.T. Kearney hat eine innovative Studie zur volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Berechnung der Photovoltaik in Deutschland vorgelegt. Die Berater arbeiteten dabei im Auftrag der Phoenix Solar AG und stellten fest, die derzeitige Form der Differenzkostenberechnung im EEG, die den Spotmarktpreis an der Strombörse zum Maßstab für die EEG-Umlage macht, sei nicht angemessen.
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