26.10.2016 - Durch die Novelle der Abfallverzeichnisverordnung werden Polystyrol-Dämmplatten, die das Flammschutzmittel Hexabromocyclododecan (HBCD) enthalten, seit dem 30. September 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. In der Folge müssen Polystyrol-Dämmstoffe dokumentiert, getrennt gesammelt, von... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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