28.4.2010 - Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Wegen und Plätzen ist genehmigungspflichtig. Darauf weist die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft als Mitglied des Arbeitskreis Pflanzenschutzmittel-Information hin. Der Wasserdienstleister gibt Tipps, wie man ?lästige Unkräuter? loswird, ohne Wasser und Umwelt zu gefährden.
Auf versiegelten Flächen
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