23.6.2016 - Die LBS West freut sich über ein positives Urteil in der Auseinandersetzung um die Kündigung von Bausparverträgen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsen. Das OLG Hamm hat die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Bausparverträgen nach Ablauf von 10 Jahren ab Zuteilungsreife bestätigt. Es gibt aber auch... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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