19.2.2014 - Mindestens 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen in Wohngebäuden müssen laut Gesetz spätestens bis zum 1.1.2015 ausgetauscht werden, es sei denn, man nutzt das Haus oder bei einem Zweifamilienhaus eine Wohnung selbst. Das schreibt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) vor.
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