13.9.2010 - Berlin. Die Bauabnahme gehört neben der Unterzeichnung des Bauvertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Er rät Bauherren zu großer Sorgfalt bei der Abnahme, um eventuelle Ansprüche auf Nachbesserung zu erhalten.
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