18.6.2013 - Gegen Werbung von EVO, einem Anbieter von elektrischen Heizgeräten aus Baden-Württemberg, hat sich die Verbraucherzentrale (VZ) NRW erfolgreich durchgesetzt. Per einstweiliger Verfügung untersagte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart dem Unternehmen, bei Verbrauchern den Eindruck zu erwecken,... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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