8.5.2015 - Handwerkerrechnungen können steuermindernd geltend gemacht werden. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) kurz bevor viele Bundesbürger Ende Mai ihre Steuererklärung für das Jahr 2014 abgeben müssen. Zwanzig Prozent von insgesamt 6.000 Euro Handwerkerrechnung können direkt von der... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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