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Artikel vom 24.01.2013

Wasserversorgung: Vorschläge der EU-Kommission führen nicht zu einer Privatisierung

Brüssel / Berlin (ots) - In der Debatte um den Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen wird der Europäischen Kommission in den Medien vorgeworfen, sie betreibe eine Zwangsprivatisierung des Wassersektors.

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Die Kommission weist derartige Behauptungen zurück, die auf einer bewussten Fehlinterpretation des Richtlinienvorschlags beruhen.

Dazu EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier: "Die Wasserversorgung ist eine grundlegende Dienstleistung für die Bürger. Der Richtlinienvorschlag beeinträchtigt in keiner Weise die Autonomie der Gebietskörperschaften bei der Organisation der Wasserversorgung. Er enthält keine Verpflichtung zur Vergabe dieser Leistungen am Markt. Bedauerlicherweise ist es einfacher, falsche Informationen zu verbreiten als die Wahrheit zu sagen.

In Wirklichkeit tut die Richtlinie genau das Gegenteil: Sie verpflichtet Gebietskörperschaften, ein faires und transparentes Verfahren durchzuführen, wenn sie im Rahmen ihrer Autonomie die Entscheidung getroffen haben, die Wasserversorgung am Markt zu vergeben oder zu privatisieren. Das gilt zum Beispiel bei der Vergabe von Aufträgen an privatisierte Versorgungsunternehmen. Was ist untersolchen Umständen gegen Mindestbedingungen für ein faires und transparentes Verfahren einzuwenden?"

Wasser ist ein öffentliches Gut, das für die Bürger lebenswichtige Bedeutung hat. Die Kommission erkennt diesen Stellenwert an und hat deshalb von Anfang an sichergestellt, dass der Richtlinienvorschlag die Autonomie der kommunalen Gebietskörperschaften bei der Organisation und Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse vollauf berücksichtigt und unterstützt. Einen Mitgliedstaat oder eine Gebietskörperschaft zu einer wie auch immer gearteten Privatisierung in diesem Bereich zu zwingen, wäre ein Verstoß gegen den Vertrag über die Europäische Union und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Die vorgeschlagene Richtlinie wird nicht zu einer Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung führen. Kommunale Gebietskörperschaften werden jederzeit frei darüber entscheiden können, ob sie diese Dienste selbst erbringen oder damit private Unternehmen beauftragen wollen.

Nach dem Richtlinienvorschlag bleibt es auch Sache der staatlichen Stellen, über die Eigenschaften der Dienstleistungen zu bestimmen. Das betrifft die Festlegung von Bedingungen über Preis und Qualität der Leistungen, Innovation oder Umwelt- und Sozialstandards.

Die in der Richtlinie vorgesehenen fairen und transparenten Verfahren sind nur dann anzuwenden, wenn eine Gebietskörperschaft die Entscheidung getroffen hat, die Wasserversorgung an private oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen zu übertragen.

Die Richtlinie wird also keine Auswirkungen auf die öffentliche Wasserversorgung in Deutschland oder Österreich haben. Nur diejenigen Gebietskörperschaften, die ihre Stadtwerke freiwillig ganz oder teilweise privatisiert haben, müssen faire und transparente Verfahren durchführen, wenn sie Verträge mit diesen privatisierten Versorgern abschließen.

Katrin Abele, Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland, 24.01.2013

presseportal.de: http://www.presseportal.de/pm/35368/2403500/wasserversorgung-vorschlaege-der-eu-kommission-fuehren-nicht-zu-einer-privatisierung/api
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