15.8.2015 - <strong>Solarthemen 453.</strong> Bayerns Abstandsregel für Windkraftwerke namens ?10H? bröckelt: Kürzlich strich der Bayerische Landtag eine Übergangsfrist. Im Herbst 2014 beschloss die CSU-Mehrheit im Landtag: Ein neues Windrad muss einen Abstand zur Wohnbebauung einhalten, der der zehnfachen Bauhöhe entspricht, also rund 2000 Meter. Für Maschinen, deren vollständige Bauanträge vor dem 4. Februar 2014 eingereicht worden waren, ... zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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