8.2.2021 - <img width='1200' height='800' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Zu sehen ist das angeschlossene Ladekabel am Anschluss eines E-Autos, für die eigene Ladestation haben Mieter und Eigentürmer von Wohnen ein Recht.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: Ergo Group
</div>Wohnungseigentümer und Mieter haben seit dem 1. Dezember 2020 das Recht, eine eigene Ladestation für ihr E-Auto zu installieren. Wohnungseigentümer benötigen einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Mieter die Zustimmung des Vermieters. zum vollen Artikel bei
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