Die Eu-Mitgliedstatten sind dazu verpflichtet, bis 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 20% zu reduzieren, die Energieeffizienz um 20% zu steigern sowie einen erneuerbare Energien-Anteil von 20% am Gesamtenergieverbauch zu erreichen.
Weitere Informationen gibt es in der Informationsbroschüre zur 2020 Strategie der Europäischen Union, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und im Energieeffizienzplan 2011 der Kommission.
Im 'Energiefahrplan 2050' wird untersucht wie die ehrgeizigen Ziele der europäischen Union, die Emissionen um 80-95% gegenüber 1990 zu senken erreicht werden können.
Das dritte Binnenmarktpaket für Strom und Gas wurde 2009 verabschiedet und soll unter anderem den Wettbewerb unter den Energieerzeugern befördern unter anderem durch die eigentumsrechtliche Trennung von Erzeuger und Netz. Durch die Umsetzung in deutschem Recht folgte daraus die Trennung der großen Stromerzeuger von Ihrem Netz und der Betrieb durch die vier Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO, Amprion, 50 Hertz Transmission und TransnetBW. Diese Trennung von Erzeugung und Transport von Energie soll neuen Anbietern einen einfacheren Zugang zum Markt sichern.
Die Europäische Union fördert die Forschung und Entwicklung von Energietechnologien über das 7. Forschungsrahmenprogramm in einem thematischen Schwerpunkt. Erwähnenswert ist in diesem Kontext auch der Europäische Strategieplan für Energietechnologie.
Ein weiteres Ergebnis europäischer Energiepolitik, war die Einführung der Stress-Tests für Kernkraftwerke nach dem Atomunfall in Fukushima.