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Depositphotos | benschonewille | Abstände zwischen Wohnhäusern und Windrädern sollten per Einzelfallabwägung festgelegt werden.

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Geplante Abstandsregeln für Windräder gefährden Klimaziele

65 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 wären in Deutschland bei Einführung eines Mindestabstands von 1.000 Metern zu Wohnbebauung nicht erreichbar.

Der Ausbau der Windkraft droht durch die geplante Einführung einer Abstandsregel zum Erliegen zu kommen. Das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 rund 67 bis 71 Gigawatt (GW) Windenergie an Land zu installieren, ist mit den aktuell ausgewiesenen Flächen ohnehin nur theoretisch erreichbar. Das zeigt eine neue Analyse des Umweltbundesamtes (UBA) , die deutschlandweit vorhandene Flächen für Windenergie erfasst und systematisch analysiert hat. 

Für eine erfolgreiche Energiewende sind laut UBA nicht weniger, sondern dringend mehr und vor allem tatsächlich nutzbare Flächen für die Windenergie an Land nötig. Sonst könnte Deutschland das Ziel, bis zum Jahr 2030 seinen Strom zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien herzustellen, deutlich verfehlen. Die Ausbauziele müssen von den Ländern und Kommunen raumplanerisch umgesetzt werden. Dabei sollten auch die Belange des Gesundheitsschutzes der Anwohnerinnen und Anwohner ausreichend berücksichtigt werden. Das geht laut UBA am bestem mit einer Einzelfallabwägung vor Ort entlang klarer Leitlinien – und nicht über die Ausweitung pauschaler Mindestabstände. 

Die aktuelle UBA-Analyse zeigt, dass deutschlandweit eine Fläche von rund 3.100 km² auf Ebene der Regional- und Bauleitplanung für die Windenergienutzung ausgewiesen ist. Dies entspricht etwa 0,9 Prozent der Fläche Deutschlands. Zwischen den Bundesländern bestehen große Unterschiede: Mit jeweils rund 2 Prozent stellen Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hessen und das Saarland den größten Anteil ihrer Landesfläche für Windenergie bereit, in anderen Ländern wie Bayern liegt der Anteil weit unter einem Prozent. Etwa 50 Prozent der vorhandenen Bestandsflächen ist bereits mit Windenergieanlagen bebaut. Rund 40 Prozent der ermittelten Flächen befinden sich im Entwurfsstadium und ist in der Regel somit noch nicht nutzbar. Die rechtskräftigen Bestandsflächen verfügen aktuell über ein Zubaupotenzial von 23 GW. Insgesamt beträgt das theoretische Leistungspotenzial der potenziell nutzbaren Flächen bis 2030 rund 81 GW. 

Allerdings fällt das realisierbare Leistungspotenzial deutlich geringer aus. Denn bei der Nutzbarkeit der Flächen bestehen große Unsicherheiten. So wurden auf 23 Prozent der bis Ende 2014 ausgewiesenen Flächen bisher keine Windräder installiert. Als Hemmnisse nannten die befragten regionalen Planungsträger u.a. Belange des Artenschutzes, der Flugsicherung sowie mangelnde Wirtschaftlichkeit, vor allem durch unzureichende Windverhältnisse. Auch die zu geringen Angebote auf die Windkraft-Ausschreibungen im Jahr 2019 deuten darauf hin, dass bereits heute nicht ausreichend geeignete Flächen zur Verfügung stehen. 

Die im aktuellen Referentenentwurf zum Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderungen weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) im neuen § 35a Baugesetzbuch geplante Änderung, wonach Windräder mindestens 1.000 Meter von Wohnbebauung entfernt sein müssen, wird sich erheblich auf die ohnehin zu knapp bemessenen Flächen auswirken. Betroffen sind durch den Gesetzentwurf neben dem Repowering von Altstandorten vor allem die momentan laufenden Planungen. Werden bei letzteren bislang geringere Abstände zugrunde gelegt, wird eine vollständig neue Planung notwendig sein. Die Bereitstellung der Flächen wird sich daher erheblich verzögern, wodurch der notwendige Zubau weiter gebremst wird.

Quelle

Umweltbundesamt 2019

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