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© Depositphotos | zstockphotos | Handwerker müssen das Image der „Energiewendehelden“ bekommen.

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: Union will nur kleinen Wurf beim EEG

Einen „großen Wurf“ will die SPD im Bundestag aus dem EEG 2021 machen. Aus der Unionsfraktion wurde jetzt ein Papier bekannt, das den Regierungsentwurf für die EEG-Novelle eher nur im Kleinen verbessern will.

Aus dem „Reförmchen“ wolle die SPD einen „großen Wurf“ machen, hatte Fraktionsvize Matthias Miersch Ende Oktober bei der ersten Lesung des Entwurfs des EEG 2021 im Bundestag angekündigt. Und alle „selbstbewussten“ Abgeordneten aufgefordert, dabei mitzutun. 

Bei den Unionsabgeordneten trifft der Appell von Miersch jedoch auf keinen großen Widerhall, nimmt man ein jetzt bekannt gewordenes Vorschlagspapier von elf CDU/CSU-Parlamentariern zum Maßstab. Das dreiseitige Papier – offenbar ein Ergebnis des sogenannten „Klimakreises“ der Fraktion – läuft eher auf eine nur recht kleinteilige Verbesserung des Gesetzentwurfs hinaus.

Angekommen bei der Union sind auf jeden Fall die Forderungen privater Solarbetreiber nach Verbesserungen beim Eigenverbrauch. „Grundsätzlich muss gelten: Eigenverbrauch vor Einspeisung“, heißt es in dem Papier. So verlangen die Abgeordneten, die maximale Kapazität für kleine Eigenverbrauchsanlagen von bisher 20 auf 30 Kilowatt anzuheben. Bis zu dieser Leistungsgrenze soll dann auch die Zahlung der EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom entfallen.

Nach dem Willen der Unionsleute soll das auch für Anlagen gelten, die demnächst nach 20 Jahren ihre EEG-Förderung verlieren. Den Ü20-Solaranlagen soll auch nicht mehr die Installation eines Smart Meters oder eines anderen „intelligenten Messsystems“ vorgeschrieben werden, wenn ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.

Gewerblichen Photovoltaik-Dachanlagen, die künftig in einer Ausschreibung einen Zuschlag erhalten, soll ebenfalls der Eigenstromverbrauch erlaubt werden. Ihre maximale Leistung soll auf 750 Kilowatt angehoben werden. Für Geschäftsmodelle, bei denen Dritte die Photovoltaikanlage im Auftrag des Eigners betreiben, wollen die Unionsabgeordneten die gleichen Regelungen gelten lassen wie für den Eigenverbrauch.

Erleichterungen für Ökostrom, aber kaum für Windkraft

Auch soll der Betrieb von Erneuerbaren-Anlagen generell vereinfacht und von Bürokratie entlastet werden. Dasselbe soll für technische Vorgaben gelten. Diese dürften, heißt es im Papier, für kleine Anlagen bis zu 30 Kilowatt nicht so verschärft werden, dass es zu einer finanziellen Belastung der Betreiber kommt. Vereinfachungen sieht das Papier auch für den Bau von Solarstromanlagen entlang von Autobahnen und Schienenstrecken vor.

Besonderen Wert legen die Unionsabgeordneten auf einen schnellen Hochlauf beim Wasserstoff. Sie setzen sich deswegen dafür ein, Wasserstoffelektrolyseanlagen „vollständig“ von der EEG-Umlage zu befreien. Ob damit nur die Herstellung von sogenanntem „grünen Wasserstoff“ aus Ökostrom gemeint ist oder ob auch „blauer Wasserstoff“ mit CCS davon profitieren soll, bleibt in der Vorlage unklar.

Verbessern wollen die CDU/CSU-Abgeordneten auch die Rahmenbedingungen für Wasserkraftwerke, Geothermie, Biogasanlagen, Altholzkraftwerke und die Biomethanerzeugung. Bei der Windkraft dagegen greifen die Parlamentarier lediglich den Vorschlag des Bundesrates auf, bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen finanziellen Beteiligung der Kommunen aus der „Kann“-Regelung eine „Muss“-Regelung zu machen.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2020 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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