Photovoltaik: Verbände fordern Beseitigung von EEG-Marktbarrieren

Foto einer SonnenfinsternisFoto: Sveta Aho / stock.adobe.com
Für bestende Solaranlagen verfinstert sich mit dem geplanten EEG die Lage.
13 Bundesverbände fordern die Abschaffung der geplanten Marktbarrieren für bestehende Photovoltaikanlagen im neuen EEG, über das der Bundestag diese Woche berät. Die Verbände vertreten die Interessen von insgesamt fünf Millionen Mitgliedern.

13 führende Bundes-Verbände in Deutschland fordern die Beseitigung von Marktbarrieren für bestehende Solaranlagen. Das teilte der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) mit. Die Verbände stammen aus dem Mittelstand, der Landwirtschaft, der Energie- und Immobilienwirtschaft, dem Handwerk sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutz. Sie richten sich in einem gemeinsamen Appell an Spitzenpolitiker aus Bund und Ländern. Gemeinsam vertreten sie die Interessen von über fünf Millionen Mitgliedern. In dieser Woche verhandelt der Bundestag über die Ausgestaltung eines der wichtigsten Klimaschutzgesetze, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Der vorliegende Gesetzesentwurf zum EEG 2021 sehe insbesondere für die Neuerrichtung und den Weiterbetrieb ausgeförderter kleinerer Solardächer neue Marktbarrieren vor, so die Kritik des Bündnis‘ der Verbände, die die Beseitigung der Marktbarrieren fordern. Würden diese Hemmnisse nicht abgebaut, so werden diese „zur vorzeitigen Außerbetriebnahme tausender Solarstromanlagen führen, die Energiewende in deutschen Innenstädten und den Umstieg auf die Elektromobilität erschweren“.  

Hürden für den Eigenverbrauch

Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf zum EEG 2021 versäume es, bestehende Hürden abzubauen. Diese beträfen den solaren Eigenverbrauch, solare Quartierskonzepte und Mieterstromprojekte. Der Gesetzesentwurf verstoße somit gleich mehrfach gegen die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU. Deren Umsetzung in nationales Recht sei aber noch in dieser Legislaturperiode vorgeschrieben. 

Selbst- oder vor Ort verbrauchter Solarstrom sollte laut der Forderung bis zu einer installierten Leistung von 30 Kilowattpeak nicht unter die EEG-Umlage fallen. Auf neue Anforderungen zur Fernsteuerbarkeit solle der Gesetzgeber ferner verzichten. Diese würden „unverhältnismäßige Betriebs- und Nachrüstkosten für die Anlagenbetreiber und eine Reduzierung des Photovoltaik-Zubaus“ verursachen. Die Notwendigkeit der Steuerbarkeit selbst kleinster Solarstromanlagen über ein intelligentes Messsystem existiere ferner ebensowenig.  

Zu den Erstzeichnern des vom Bundesverband Solarwirtschaft initiierten Verbändeappells zählen der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Deutsche Naturschutzring, der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands, Haus & Grund Deutschland, Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband, der Verband der Immobilienverwalter Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverbands, der Zentrale Immobilien Ausschuss sowie der Zentralverband des Elektrohandwerks.

17.11.2020 | Quelle: BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen