Heidi Motsch vom BAFA: Förderprogramme für regenerative Wärme

Außenansicht des Verwaltungsgebäudes des BAFA in Weißwasser: HIer geht es ums Fördergeld.Foto: BAFA
Die neue BAFA-Außenstelle Weißwasser. Hier wird bereits ein Großteil der Förderbescheide bearbeitet.
Die Solarthemen sprachen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Förderprogramme für regenerative Wärme und die Pläne für 2021. Im Interview beantwortet Heidi Motsch die Fragen. Sie leitet seit dem 1. November 2020 die Energieabteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Leitende Regierungsdirektorin verantwortet unter anderem die Förderung der erneuerbaren Energien sowie der Energieeffizienz und den Bereich der besonderen Ausgleichsregelung nach EEG. Die Volljuristin begann ihre Karriere beim BAFA bereits 1989.

Solarthemen: Das Jahr 2020 ist für die Energieabteilung des BAFA sicher kein einfaches: Eine neue MAP-Richtlinie, also neue Förderprogramme, ein Antragsboom wie seit Jahren nicht mehr und dazu kommen Corona und ein Umzug von Eschborn nach Weißwasser. Geht das alles überhaupt ohne Kollateralschäden?

Heidi Motsch: Im November 2019 hatten Bundeswirtschaftsminister Altmaier und der sächsische Ministerpräsident Kretschmer beschlossen, dass eine neue Außenstelle des BAFA in Weißwasser angesiedelt wird. Das BAFA hat dieses Aufbauprojekt direkt in Angriff genommen, so dass die neue Außenstelle bereits im Frühjahr – trotz steigender Infektionszahlen – nach einem organisatorischen Kraftakt eröffnet werden konnte. Heute arbeiten dort bereits über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in fünf Referaten, vor allem in den Programmen „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ sowie der Förderung zur Heizungsoptimierung. Um die Erreichbarkeit des BAFA noch weiter zu verbessern, haben wir unser neues Energie-Info-Center in Weißwasser eingerichtet, mit dem wir die Bürgerinnen und Bürger aus erster Hand informieren. Hier können wir zu Anträgen beraten oder ganz allgemein zu den Energieförderprogrammen informieren.

Aufbau der Außenstelle in Weißwasser

Wie gehen ihre spezialisierten Mitarbeiter*innen damit um? Wie viele ziehen aus dem Rhein-Main-Gebiet mit in die sächsische Provinz?

Beim Aufbau der neuen Außenstelle haben wir uns für die Personalrekrutierung auf die Region um Weißwasser fokussiert. Daher stammen alle in Weißwasser tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Lausitz bzw. sind in die Region zurückgezogen. Unsere Neuen haben sich bereits sehr gut eingearbeitet. Die Kolleginnen und Kollegen aus Eschborn und Weißwasser arbeiten trotz der räumlichen Trennung sehr gut zusammen und unterstützen sich gegenseitig. Die Außenstelle in der Oberlausitz leistet damit einen klaren Beitrag zur Bewältigung des anstehenden Strukturwandels in dieser ostdeutschen Region, verbunden mit der Schaffung von sicheren und guten Arbeitsplätzen für Menschen vor Ort.

Seit Jahresbeginn hat sich das Antragsaufkommen im Marktanreizprogramm vervielfacht. Wie können Sie die neuen Sachbearbeiter*innen so schnell in die Materie der Förderprogramme einarbeiten?

Ja, die über 100 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Weißwasser arbeiten im Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“, dem neuen Marktanreizprogramm (MAP), in unserem neuen Energie-Info-Center sowie dem Förderprogramm zur Heizungsoptimierung. Wie bereits angesprochen arbeiten alle Kolleginnen und Kollegen über die Standorte hinweg sehr gut zusammen und ziehen an einem Strang. Das Know-how haben die neuen Kolleginnen und Kollegen von unserem Fachpersonal aus Eschborn weitergegeben bekommen, das bereits seit Jahren in den Energieförderprogrammen tätig ist und somit über umfangreiche Erfahrung verfügt. Der Ausbau der Außenstelle seit dem Frühjahr 2020 läuft faktisch parallel zum steigenden Antragsaufkommen. Somit können wir sach- und personalgerecht diese große Aufgabe bewältigen.

Bearbeitungszeit bei Förderprogrammen

Wie wirkt sich dies aktuell auf die Bearbeitungszeiten aus?

Wie viele Unternehmen in Deutschland ist auch das BAFA als Behörde von Einschränkungen durch Covid-19 betroffen. Ein zentrales Anliegen des BAFA ist Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Es ist eine tägliche Herausforderung unter diesen erschwerten Bedingungen dennoch zügig die Prüfung der Anträge und der Auszahlungen vorzunehmen. Wir unternehmen im BAFA durchgehend Schritte, um die Arbeitsprozesse möglichst optimal zu gestalten und die Bearbeitungszeiten weiter zu verbessern. Klar ist, dass wir jeden förderfähigen Antrag natürlich auch auszahlen.

Ist die neue prozentuale Förderung nicht viel aufwendiger zu administrieren als das frühere System der meist pauschalen Zuschüsse? Können BAFA-Sachbearbeiter*innen überhaupt im Detail kontrollieren, ob alles, was auf der Rechnung steht, auch wirklich förderfähig ist.

Das BAFA stellt im Rahmen seiner Qualitätskontrolle sicher, dass das Geld die richtigen Empfänger erreicht und auch im Sinne der Förderrichtlinie zweckentsprechend verwendet wird. Unser Qualitätskontrollsystem besteht aus mehreren Bausteinen. Dabei stehen für uns die Gleichbehandlung aller Antragsstellenden einerseits und die Effizienz des Verfahrens andererseits im Vordergrund. Die Förderanträge und die Nachweise über die umgesetzten Maßnahmen werden mittels eines IT-gestützten Fachverfahrens geprüft. Hierdurch ist jeder einzelne Arbeitsschritt dokumentiert und kann damit auch später nachverfolgt werden. Einzelne Vorgänge werden zudem im Rahmen einer Stichprobe vertieft geprüft. Bei zuwendungsrechtlichen Fragestellungen greifen wir auch auf unsere hausinternen Expertinnen und Experten der Kompetenzstelle für Zuwendungsrecht zurück.

Probleme bei der Antragstellung

Womit tun sich Ihre „Kunden“ bei der Antragsstellung und Nachweisführung am schwersten? Wie gestaltet sich für sie die Förderpraxis?

Zuerst freuen wir uns, dass die überwiegende Zahl der Antragstellenden keine Probleme mit der Antragstellung oder der Nachweisführung hat. Wir geben in unseren elektronischen Antragsportalen umfassende Hinweise zu den notwendigen Angaben und Dokumenten, um die Nutzerinnen und Nutzer schnell durch die Antragstellung zu begleiten. Dennoch müssen wir in einzelnen Fällen nachhaken. Die Themen sind dabei breit gefächert: manchmal fehlt es an der nötigen Unterschrift, einer Fachunternehmererklärung oder einem technischen Prüfnachweis. In den allermeisten Fällen werden diese Dokumente dann zügig nachgereicht und der Antrag kann beschieden werden.

Für eine Hybridanlage nachzuweisen, dass der erneuerbare Wärmeerzeuger 25 Prozent der Primärleistung hat, ist ja zum Beispiel nicht ganz trivial …

Die Antragsteller und Fachunternehmer kommen unserer Erfahrung nach mit der Regelung gut zurecht. Wichtig ist uns im BAFA eine praxisgerechte Umsetzung. Der Fachunternehmer kann anhand der Unterlagen, die ihm beim bestehenden Gebäude vorliegen, eine überschlägige Heizlast-Berechnung vornehmen, welche als Nachweis ausreichend ist. Im Neubau ist es noch einfacher, da dort alle Daten für eine Heizlast-Berechnung vorhanden sind.

Die neu eingeführte Renewable-Ready-Option ist finanziell viel weniger attraktiv als gleich eine Hybrid-Anlage einzubauen. Verzeichnen Sie überhaupt Anträge dafür?

Seit Anfang des Jahres sind 310 Anträge (das heißt, etwa 0,1 % der bisher eingegangenen Anträge) mit der neu eingeführten Renewable-Ready-Option gestellt worden.

Förderprogramme ab 2021

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) soll 2021 nochmal vieles anders werden. Wird die BEG am 1. Januar starten?

Ja, ab Anfang 2021 setzt das BAFA die Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante und ab dem Jahr 2023 die Förde­rung von Effizienzgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) in der Zuschussvariante um. Durch die „Bundesförderung für effiziente Ge­bäu­­de“ werden die Förderprogramme von BAFA und KfW zusammengeführt und somit übersichtlicher und kundenfreundlicher.
Im Zuge der BEG sind folgende Einzelmaßnahmen ab Januar 2021 als Zuschuss (BAFA) und in der Kreditvariante (KfW) ab Sommer 2021 förderfähig:
• Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern),
• Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen),
• Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen),
• Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen).
Darüber hinaus kann man sich, bei Beantragung einer der oben genannten Maßnahmen beim BAFA, die Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls fördern lassen.

Lassen Sie uns übers liebe Geld reden: Angesichts der hohen Nachfrage hätte der ursprünglich für das Marktanreizprogramm 2020 vorgesehene Etat nicht ausgereicht. Der Bundestag hat jüngst reagiert und weiteres Geld für Verpflichtungsermächtigungen für die Förderprogramme locker gemacht. Wird das Geld bis Silvester und darüber hinaus reichen?

Ja! Das Geld reicht. Die Klimaschutzpolitik ist eine Kernaufgabe der Bundesregierung. Da die Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leistet, hat die Bundesregierung weitere 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit ist die Finanzierung der überaus erfolgreichen Programme für das laufende Jahr endgültig sichergestellt.

Rechnen Sie auch 2021 mit unverändert hohen Fördersätzen für die Förderprogramme?

Sobald die Förderrichtlinien zur BEG durch das BMWi veröffentlicht sind, werden wir umfassend zu den Neuerungen informieren.

20.10.2020 | Interview: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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