BMWi zieht Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes zurück

Zu sehen ist ein Paragrafen-Zeichen, das in die Sonne gehalten wird als Symbol für Gesetze, EEG, RechtFoto: Robert Kneschke - stock.adobe.com
Der Bundesverband Erneuerbare Energie begrüßt, dass der Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) zurückgenommen wurde. Abgaben und Umlagen im Energiesektor und Strommarkt müssen vernünftig reformiert werden statt Schnellschüsse zu produzieren, so der Verband.

Der kurz vor Weihnachten vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) übermittelte Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) ist erst einmal Geschichte. Minister Altmaier hat ihn kurzfristig wieder einkassiert. Das begrüßt der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE): „Der BMWi-Gesetzentwurf blieb weit hinter dem klima- und energiepolitischen Erfordernis einer intelligenten Sektorenkopplung zurück und war eher als „Not-Aus“-Gesetz für Situationen zu geringer Einspeisung Erneuerbaren Stroms konzipiert“, so BEE-Präsidentin Simone Peter. Dennoch ist der BEE der Auffassung, dass eine Reform des komplexen Systems aus Abgaben und Umlagen im Energiesektor sowie praktikable Vorschläge zur effizienten Nutzung von verbraucherseitigen Flexibilitäten längst überfällig sind.

Anreiz zur Verbraucherflexibilität fehlt

Systemdienliche Lasterhöhung ermögliche der vorliegende Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes jedoch nicht, auch wenn Erneuerbare Stromerzeugung verfügbar und das Netz frei ist. Statt wie energiepolitisch gewünscht, größere Mengen erneuerbarer Energie zu integrieren, erfolge so kein Anreiz zur Verbraucherflexibilität. Zudem hätte das Gesetz zu umfassenden Hardwarekosten (z.B. Messgeräte) bzw. auch zu höheren Arbeitskosten (zusätzliche Messkosten, höhere Kosten beim Bezugsstrom, usw.) geführt, was die erweiterte Sektorenkopplung deutlich erschwert hätte. Darüber hinaus weise das Gesetz weitere grobe Fehler auf. So war vorgesehen, dass man den Stromlieferant nicht über Abschaltungen von steuerbaren Verbrauchern durch den Netzbetreiber informiert, was zu entsprechenden unnötigen Risikoaufschlägen geführt hätte.

Die Aussicht, leicht reduzierte Netzentgelte für den Bezugsstrom zu erhalten, stelle aus Sicht des BEE keinen ausreichenden Anreiz für die Verbraucher dar, bedingte Leistung auch dauerhaft in Anspruch zu nehmen – vor allem vor dem Hintergrund, dass jeder einzelne Netzbetreiber selbstständig entscheiden kann, wie hoch in seinem Netzgebiet die prozentuale Reduktion der Netzentgelte für bedingte Leistung ist. In der Folge sei kundenseitig mit großen Verzögerungen bei der flächendeckenden Umsetzung von Sektorenkopplungstechnologien, zusätzlichem Kontrollaufwand und fehlender Akzeptanz zu rechnen. Mit dem bisherigen Gesetzesentwurf hätte somit insgesamt das Risiko bestanden, dass dringend benötigte Flexibilitäten nicht gehoben worden wären, was wiederum negative Auswirkungen auf die Stabilität des Stromnetzes und die Energiewende als Ganzes gehabt hätte. Ein alternatives Modell variabler Netzentgelte für Verbraucher sei aus BEE-Sicht die besser geeignete Option, um eine Flexibilisierung des Verbrauchs systemdienlich anzureizen.

Die BEE-Stellungnahme zum Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) ist unter dem nebenstehenden Link zu finden.

20.1.2021 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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