Deutschland: Nach Klimaschutzklage gegen Regierung nun eine gegen Konzerne
Das Grundrecht auf Klimaschutz müssen alle befolgen
Im April entschied der deutsche Bundesgerichtshof aufgrund einer Klage von Umweltverbänden, dass die Menschen ein Grundrecht auf Klimarettung besitzen, wofür die Regierung zu wenig unternimmt. Kurzfristig wurden daraufhin schärfere, jedoch weiterhin unzureichende Klimaschutzmaßnahmen beschlossen.
Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace stellen nun in einer Folgeklage die Autokonzerne VW, Mercedes und BMW sowie den Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea an den selben Pranger:
Denn was für die Regierung gelte, müsse logischerweise ebenso für Unternehmen zum Pflichtmaß werden, meinen die beiden NGOs.
Eine Klage gegen Shell in den Niederlanden hatte im Vorjahr bereits Erfolg. Wann in Österreich unser und das Grundrecht unserer Nachkommen auf ein intaktes Klima anhand des Rechtsanspruches aus dem Pariser Klimaabkommen gegen die Regierung und die OMV eingeklagt und per Höchstgerichtsentscheid festgestellt wird, bleibt abzuwarten.
Dass es dafür höchste Eisenbahn ist, zeigen der jüngst erschienene IPCC-Welt-Klimabericht und die dramatisch zunehmenden Unwetterschäden.
Auf-klimaschutz-verklagt
Fritz Binder-Krieglstein
renewable.at
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Artikel Online geschaltet von: / Dr. Fritz Binder-Krieglstein /