Land- und Forstwirte: Steuervorteil für Biokraftstoffe muss weitergehen

Kanister mit Rapsblüten vor Rapsfeld - Symbol für Biodiesel, Biokraftstoffe, Bioenergie, BiokraftstoffFoto: foto_tech /stock.adobe.com
Die Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ fordert, Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin steuerlich zu begünstigen. Mit diesem Ziel wandte sich die Gruppe mit einem Schreiben an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

Die bisherige Steuerbegünstigung ist zum 31.12.2021 ausgelaufen. Am 27. Januar 2022 veröffentlichte die EU-Kommission die neue Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL). Diese ermöglichen nach den Randnummern 80 und 303 erneut einen Steuervorteil für nachhaltige Biokraftstoffe. Voraussetzung ist, dass die Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie eingehalten werden. Auf dieser Grundlage fordern die Land- und Forstwirte nun umgehend eine Anschlussregelung.

Steuervorteil sorgt für mehr Interesse bei Landwirten und Landtechnikherstellern

Die Steuervorteile sind im § 57 des Energiesteuergesetzes geregelt. Die Regelung ist laut den Verfassern ein entscheidender ökonomischer Anreiz für den Einsatz von Biokraftstoffen. Das wiederum ermutige die Landtechnikunternehmen zu Freigaben und Zertifizierungen für die entsprechenden Motoren. In der Praxis wird die Steuervergünstigung mit dem sogenannten Agrardieselverfahren umgesetzt. Die Betriebe erhalten die vorausgezahlte Energiesteuer im Folgejahr bisher in vollem Umfang zurückerstattet.

Der Biokraftstoffeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft habe ein Treibhausgasminderungspotenzial von ca. 3 Mio. t CO2. Es sei schnell mobilisierbar und zudem als Ergebnis der Nachhaltigkeitszertifizierung exakt kalkulierbar. Der Beitrag sei auf die Treibhausgasminderungsverpflichtung der Landwirtschaft gemäß Klimaschutzgesetz anrechenbar.

Umstellung auf Biokraftstoffe braucht höhere Förderung

Zudem fordern die Autoren mehr Geld für die Umrüstung und Anschaffung von Landmaschinen, die für Biokraftstoffe geeignet sind. Die entsprechende Förderung ist in der „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ geregelt. Der Fördersatz von 40 % sei zu gering, um Landwirte tatsächlich in nennenswerter Zahl zum Umstieg auf klimafreundliche Antriebe zu bewegen.

Dabei muss es womöglich bald gar kein kompletter Umstieg mehr sein. Ein Konsortium aus dem Landmaschinenhersteller John Deere, dem Technologie- und Förderzentrum Straubing und der Technische Universität Kaiserslautern haben im Sommer 2021 ein Konzept für einen Multifuel-Traktor bzw. für Multifuel-Motoren in Landmaschinen vorgestellt.

Die Produktion erneuerbarer Energien sei in vielen landwirtschaftlichen Betrieben ein wichtiges Standbein. Dabei würden neben einer Vielfalt an nachwachsenden Rohstoffen, die zudem Proteinfuttermittel liefern, auch Rest- und Abfallstoffe in Biogasanlagen genutzt. Bei der Selbstversorgung der Land- und Forstwirtschaft mit erneuerbaren Energien sei noch Potenzial zu heben. Das reiche von der Bioenergienutzungen bis hin zu Photovoltaikanlagen. Die Branchenplattform unterstreicht, dass bei der Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien ganzheitlich gedacht werden müsse. Auch hierzu wolle die Branchenplattform ihren Beitrag leisten.

Die „Branchenplattform Biokraftstoffe in der Land- und Fortwirtschaft“ gehört zum Bundesverband Bioenergie (BBE). Sie wurde 2016 gegründet und besitzt eine eigene, vom BBE unabhängige Webseite.

31.1.2022 | Quelle: Branchenplattform Biokraftstoffe | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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