EU erleichtert Förderung von grünen Technologien

Eine Europaflagge als Symbol für die neuen Beihilferegeln der EU für grüne Technologien.Foto: Aintschie / stock.adobe.com
Die Europäische Kommission hat neue Beihilferegeln beschlossen. Damit soll die Förderung der Produktion von Batterien, Photovoltaik-Modulen, Windkraftanlagen, Wärmepumpen oder Elektrolyseuren leichter möglich sein.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres „Green Deal Industrial Plan“ den beihilferechtlichen „Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen“ (TCTF) angenommen. TCFT steht für Temporary Crisis and Transition Framework. Die neuen Beihilferegeln der EU sollen die Förderbedingungen für Investitionen im Bereich der Transformationstechnologien erleichtern.

„Die neuen Beihilferegeln stellen die Weichen für mehr Investitionen in grüne Technologien in Europa. Das ist ein sehr wichtiger Schritt. Konkret können wir gezielt die Produktion von Batterien, Solarpanelen, Windturbinen, Wärmepumpen oder Elektrolyseuren fördern und das deutlich umfassender als bislang“, sagt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. „Damit können wir schneller mehr Klimaschutz erreichen und strategische und technologische Souveränität der EU stärken. Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz gehen so Hand in Hand.“

Vorgesehen sind im TCTF Vereinfachungen für den Ausbau erneuerbarer Energien und für die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse. Auch Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer emissionsfreien Wirtschaft strategisch und technologisch bedeutsam sind, fallen darunter. Das betrifft etwa die Produktion von Batterien, Photovoltaik-Modulen, Windenergieanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren, Carbon Capture and Utilization (CCU), Carbon Capture and Storage (CCS) und damit verbundene kritische Rohstoffe.

Besondere EU-Beihilferegeln für strukturschwache Regionen

Besondere Anreize bestehen durch die neuen EU-Beihilferegeln für Investitionen in Transformationstechnologien in strukturschwachen Regionen. Somit ist laut BMWK ein echter europäischer Mehrwert generierbar. Denn es soll in diesem Bereich möglich sein, Beihilfen bis zur Höhe von vergleichbaren Beihilfen in Drittstaaten zu gewähren. So will man verhindern, dass strategisch wichtige Sektoren aus Deutschland und aus der EU in andere Staaten abwandern. Die Bewilligung entsprechender Maßnahmen ist nunmehr bis Ende 2025 möglich, die Maßnahmen selbst können jedoch noch weiter in die Zukunft reichen.

Der TCTF stellt den beihilferechtlichen Rahmen dar, den die Mitgliedstaaten bei der künftigen Ausgestaltung ihrer Fördermaßnahmen nutzen können. Diese Maßnahmen müssen anschließend von der Kommission noch beihilferechtlich genehmigt werden.

Habeck hatte kürzlich Maßnahmen des Bundes angekündigt, um grüne Technologien voranzubringen.

10.3.2023 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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