©  Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
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Mitterlehner: Startschuss für Ökostrom-Offensive erfolgt

Nach Kundmachung des Ökostromgesetzes im Bundesgesetzblatt beginnt Abbau der Anlagen-Warteliste - Neue Investitionen in grüne Technologien - Notifizierung bei EU-Kommission gestartet

Mit der nun erfolgten Kundmachung des Ökostrom-Gesetzes im Bundesgesetzblatt startet ein massives Ausbauprogramm für Erneuerbare Energien in Österreich. "Wir lösen milliardenschwere Investitionen in nachhaltige Technologien aus und erhöhen so die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Ökostrom-Branche", betont Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner. "Gleichzeitig erreichen wir über die Ökostrom-Novelle spätestens 2015 die Unabhängigkeit von Atomstrom-Importen und entwickeln uns wieder zum Stromexporteur", so Mitterlehner weiter. Der Anteil des Ökostroms an der Stromerzeugung wird bis zum Jahr 2020 auf circa 85 Prozent steigen.

Zunächst werden rund 110 Millionen Euro für den Abbau der Warteliste bei der Ökostrom-Abwicklungsstelle OeMAG aufgewendet, womit voraussichtlich fast 5.000 Anlagen errichtet werden können. So gibt es für jene 153 Wind- und 4.800 Photovoltaik-Anlagen geförderte Einspeisetarife, die ohne Novelle derzeit bis zu den Jahren 2015 bzw. 2026 auf der Warteliste gereiht sind. Diese Einspeisetarife unterliegen einem degressiven System, um die Kosteneffizienz zu verbessern. "Durch den Abbau der bestehenden Warteschlange schaffen wir Platz für neue Anträge, was der Branche eine höhere Investitions- und Planungssicherheit bringt", so Mitterlehner.

Die verpflichtende Notifizierung des neuen Ökostromgesetzes bei der EU-Kommission in Brüssel hat das Wirtschafts- und Energieministerium bereits offiziell eingeleitet. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird neben dem neuen Kostenbegrenzungsmodell für die energieintensive Industrie auch die deutliche Aufstockung der jährlichen Fördersumme für neue Anlagen in Kraft treten.

Die jährliche Förderzuwachssumme wird künftig von 21 auf 50 Millionen Euro erhöht. Um der weiteren technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und eine Überförderung zu vermeiden, ist diese Summe degressiv gestaltet. Sie sinkt jährlich um eine Million Euro, die vom so genannten "Resttopf" abgezogen wird. "Wir werden vor allem die Mittel für die Zukunftstechnologie Photovoltaik aufstocken, wobei wir durch die Degression dafür sorgen, dass auch Technologiesprüngen Rechnung getragen wird. Unser Ziel ist, dass sich die Fördertarife schrittweise dem Niveau des Marktes annähern", erläutert Mitterlehner. Die jährlich neu abrufbaren 50 Millionen Euro werden auf Basis einer Potenzialanalyse unter den diversen Technologien aufgeteilt. "Damit erreichen wir einen optimalen Energiemix und erhöhen die Versorgungssicherheit zu überschaubaren Kosten", bekräftigt Mitterlehner.

Für Wind stehen 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, für Biomasse- und Biogas 10 Millionen Euro, für Photovoltaik 8 Millionen Euro sowie für Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Weitere 19 Millionen Euro gehen in einen "Resttopf", der flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft sowie unter kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen, die den erzeugten Strom in erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird. Mit diesen Fördermitteln werden die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre) mit garantierten Einspeisetarifen von den Stromkonsumenten unterstützt. So ist es möglich, die Investitions- und Finanzierungskosten des Anlagenbaus zu ersetzen und den Anlagenbetreibern eine Gewinnmarge von sechs Prozent zu ermöglichen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /