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Entscheidung über Tomatenpatent verschoben

Das Europäische Patentamt (EPA) hat diese Woche die Notbremse gezogen

Die Entscheidung über das Patent auf die sogenannte Schrumpeltomate wurde vertagt. Der Fall geht zurück an die Große Beschwerdekammer des EPA.

Die Patentierbarkeit von Leben ist eben doch keine technische Frage. In einer Presseerklärung hatte das EPA zuvor angekündigt, das umstrittene Patent EP 1211926 nur in technischer Hinsicht einzuschränken: Das Züchtungsverfahren sollte ausgenommen werden, die gezüchtete Tomatensorte aber patentiert bleiben.

Das Patent wurde vom israelischen Landwirtschaftsministerium beantragt und 2003 erteilt. Es umfasst Saatgut, Pflanze und Frucht aus traditioneller Züchtung. Die sogenannte Schrumpeltomate enthält weniger Wasser, was sie für die Verarbeitung in Produkten wie Ketchup interessant macht.

2004 legte der Lebensmittelkonzern Unilever aus wirtschaftlichen Interessen Einspruch gegen das Patent ein. Das Unternehmen berief sich unter anderem darauf, dass es im vorliegenden Fall um "im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren" für Pflanzen gehe. Diese sind nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) vom Patentschutz ausgenommen.

Im Dezember 2010 stellte die Große Beschwerdekammer des EPA fest, dass Verfahren zur traditionellen Züchtung nicht patentierbar seien. Patente auf die Produkte aus diesen Verfahren würden aber nicht ausdrücklich verboten.

Bisher stützte sich das EPA auf diese umstrittene Auslegung der europäischen Patentgesetze. Im Oktober hatte das Amt - trotz breiten öffentlichen Widerstands - einen traditionell gezüchteten Brokkoli zur Erfindung des Agrarkonzerns Monsanto erklärt.

"Das Europäische Patentamt hat jetzt die Notbremse gezogen, um seinem Ansehen nicht weiter zu schaden", stellt Christoph Then fest, der Greenpeace in Patentfragen berät. "Damit reagiert das EPA auf den öffentlichen Widerstand gegen die Patentierung von Pflanzen, Tieren und Lebensmitteln."

Trotzdem könne die Öffentlichkeit diesem Amt nicht vertrauen. "Knapp tausend weitere Patentanträge auf Pflanzen, Tiere und Lebensmittel wie Gurken, Brot, Nudeln und Bier liegen dem EPA vor. Damit es nicht länger reine Klientelpolitik betreibt, muss das EPA in Zukunft durch unabhängige Gerichte und die Politik kontrolliert werden."

Gemeinsam mit Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, Landwirtschaftsorganisationen und Kirchen fordert Greenpeace die Bundesregierung auf, rechtlich und politisch gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aktiv zu werden. Diese Absichten wurden bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben.



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Weitere Infos: Greenpeace Deutschland

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /