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EEG Novelle 2012: Mehrertrag für Solutronic-Kunden durch intelligentes Energiemanagement

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Pressemitteilung von: Solutronic AG

• In Wechselrichter integriertes Energiemanagement ermöglicht volle Anlagenleistung trotz gesetzlich vorgeschriebener Kappung auf 70 Prozent
• Problemloses Nachrüsten bei Altgeräten möglich
• „Unser Energiemanagementsystem bringt uns einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber vielen Mitbewerbern“, sagte Uwe Scobel-Freimüller, Vorstand Vertrieb Marketing und Verwaltung bei der Solutronic AG

Köngen, 15.11.2011 – Auch nach Inkrafttreten der EEG-Novellierung zum 1. Januar 2012 müssen Kunden von Solutronic keine Leistungseinbußen ihrer Photovoltaikanlage befürchten. Alle SOLPLUS Wechselrichter erfüllen bereits heute die neuen Vorgaben des Gesetzgebers. Das effiziente Energiemanagement ist mit der aktuellen Firmware bei allen Wechselrichtern von Solutronic kostengünstig möglich. Altgeräte können durch Aufspielen der neuen Firmware einfach nachgerüstet werden.

Uwe Scobel-Freimüller, Vorstand Vertrieb Marketing und Verwaltung bei der Solutronic AG: „Das in der Firmware unserer Wechselrichter integrierte Energiemanagementsystem bringt Solutronic einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber vielen Mitbewerbern. Unsere Kunden können weiterhin die maximale Leistung ihrer Photovoltaikanlage nutzen.“

Gemäß der Forderung des Gesetzgebers müssen Photovoltaikanlagen bis 30 kW ab dem 1. Januar 2012 die ferngesteuerte Regelbarkeit sicherstellen. Andernfalls muss die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden. Wird die mögliche AC-Leistung nicht pauschal auf 70 % der installierten Leistung begrenzt, muss der zusätzlich erwirtschaftete Strom im Haus oder auf dem Grundstück verbraucht werden. Der entgangene Gewinn wird nicht ersetzt. Bei Nutzung eines Solutronic Wechselrichters muss der Kunde in keinem der beiden Fälle die Kappung der Leistung seiner Photovoltaikanlage hinnehmen.


Der Gesetzgeber zielt mit diesen Forderungen auf die Sicherung der Netzstabilität ab und nimmt alle Betreiber von Photovoltaikanlagen in die Pflicht. Unterschiede gibt es nur in den verschiedenen Leistungsklassen.
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