Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, den Anteil erneuerbarer Energien, also aus Wind, Wasser, Sonne, Erdwärme und Biomasse, in der Energieversorgung konsequent auszubauen. Dadurch soll eine größere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern geschaffen und klimaschädliche Emissionen zurückgeschraubt werden. Erneuerbare Energien sollen mittelfristig den Hauptanteil der Energieversorgung in Deutschland übernehmen. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch auf mindestens 30 Prozent gesteigert und weiter kontinuierlich erhöht werden.
An der gesamten Wärmeversorgung soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2020 14 Prozent betragen. Diese Ziele hat die Bundesregierung rechtlich festgeschrieben. Quelle: http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/kurzinfo/doc/3988.php
Ein Beitrag, diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, sind Kleinwindkraftanlagen. Sie erzeugen den Strom genau da, wo er auch verbraucht wird. Probleme wie Speicherung und Transport der Energie sind dadurch hinfällig. Außerdem lassen sie sich hervorragend mit Solarnalagen kombinieren. Allerdings gibt es in den Bundesländern hierzu keine einheitlichen Regelungen.
Während in acht Bundesländern Kleinwindkraftanlagen genehmigungsfrei sind, müssen die Betreiber in den anderen Bundesländern durch die Mühlen der Behörden.Hier müssen im Grunde für kleinste Hauswindkraftanlagen die gleichen Hürden genommen werden, wie bei Groß-Anlagen.
Deshalb fordern Befürworter von Kleinwindkraftanlagen eine Vereinheitlichung der Verfahrensfreistellung von Kleinwindkraftanlagen unter 10 Metern, so wie es in Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden Württemberg, Saarland, Berlin, Thüringen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen bereits gehandhabt wird.
In Hamburg sind Kleinwindkraftanlagen nur in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Hafennutzungsgebiet verfahrensfrei. In den übrigen Bundesländern sind Kleinwindkraftanlagen noch genehmigungspflichtig.
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