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Spezial in Buchform bietet umfassenden Überblick

BWE-Marktübersicht gibt Tipps zu Kleinwindanlagen

Bei gebäudeintegrierten Anlagen können sich die Schwingungen der Rotoren im Gebäude ausbreiten. © Sonkyo Energy

Die Planung von Windanlagen sollte gut vorbereitet sein. Der Bundesverband Windenergie gibt Tipps, worauf man achten sollte.

Beim Bau von Kleinwindanlagen müssen technische Planer, Statiker und Bauherren einiges beachten. Hilfestellung gibt die aktuelle Marktübersicht des Bundesverbands Windenergie e.V., die jetzt erstmals in Buchform herausgekommen ist. Die BWE Marktübersicht spezial enthält neben rund 140 Datenblättern mit detaillierten Informationen zu einzelnen Kleinwindkraftanlagen zahlreiche Fachartikel und Checklisten sowie eine Übersicht zum Genehmigungsrecht in den Bundesländern.

Windanlagen findet man meist dort, wo der Wind kräftig ins Rad bläst. Drehen sich die Rotoren eines Windrads, entstehen Schwingungen, die sich durch ein ganzes Gebäude ausbreiten können beziehungsweise im schlimmsten Fall vom Gebäude selbst noch verstärkt werden. Dann wird die <link solar-geothermie aktuelles artikel vorsicht-bei-der-anschaffung-von-kleinwindanlagen-1026.html bei der anschaffung von>Anschaffung einer Windanlage zum Problem. Ausschlaggebend für das Weiterleiten von Schwingungen ist die Verbindung von Windanlage und Gebäude. Vibration muss gut entkoppelt werden. In der aktuellen Marktübersicht, die sich auch als Handbuch der Technik, Genehmigung und Wirtschaftlichkeit kleiner Windräder versteht, werden dazu zwei Möglichkeiten beschrieben: Ausreichend Masse schluckt durch ihre Trägheit hochfrequente Schwingungen und verleiht zugleich Stabilität. Daneben besteht die Option, die Anlage akustisch durch eine Dämpfung vom Gebäude zu entkoppeln, zum Beispiel durch einen Gummipuffer.

Die Lautstärke entscheidet mit über eine Baugenehmigung für die Windanlage. Das Gesetz sieht bestimmte Werte für Windräder vor. Je nach Standort 35 bis 70 dB nachts. Zum Vergleich: Ein Flüstern hat 30 dB. Die maximale nächtliche Grenze für Windanlagengeräusche in Wohngebieten liegt bei 35 dB, das entspricht der Lautstärke von Blätterrascheln. In Industriegebieten erlaubte 70 dB sind etwa so laut wie ein Fernseher.

Eine weitere Herausforderung für Statiker, Architekturtechniker und Gebäudeplaner liegt in den Tragstrukturen des Gebäudes. Bei gebäudeintegrierten Windanlagen auf dem Dach muss die Dachkonstruktion die zusätzliche Auflast tragen. Dabei sind zum Beispiel Punkte zu berücksichtigen wie das exakte Gewicht der Anlage oder ob es sich um ein Neubauflachdach mit Stahlbetondecke, eine Gewerbehalle mit leichter Decke oder gar um ein Altbaudach, das nachgerüstet werden soll, handelt. Eine weitere wichtige Anforderung an die Statik: Die Konstruktion muss eine ausreichende Sturmsicherheit gewährleisten, dass selbst eine 50-Jahres-Böe die Windanlage nicht einfach entwurzeln kann. Quelle: BWE / bba

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