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Nach Beschwerde der E-Control: ACER-Stellungnahme zu Strompreiszone ist rechtlich unverbindlich

ACER-Beschwerdeausschuss weist Rechtsmittel mit Hinweis auf fehlende Rechtswirkungen zurück

Der ACER-Beschwerdeausschuss hat heute bekannt gegeben, die gegen die Stellungnahme des ACER-Direktors eingebrachten Beschwerden aus formalen Gründen zurückzuweisen. In der Stellungnahme vom 23. September 2015 hatte sich ACER für eine Teilung der österreichisch-deutschen Strompreiszone ausgesprochen. Dagegen erhoben die E-Control und die Austrian Power Grid AG Beschwerde an den bei ACER eingerichteten Beschwerdeausschuss. Zahlreiche Interessenvertretungen und Marktteilnehmer schlossen sich dem Verfahren als Streithelfer und Unterstützer an und dokumentierten damit die Bedeutung der Preiszone nicht nur für die österreichische Volkswirtschaft, sondern für das Ziel eines integrierten europäischen Strombinnenmarkts im Allgemeinen.

Unverbindliche Meinung der EU-Agentur

Der Beschwerdeausschuss hat nun die Beschwerden mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Stellungnahme keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen entfaltet und daher keinem Rechtsmittel zugänglich sei. "Damit ist zumindest für dieses Verfahren klargestellt, dass es sich bei der Stellungnahme um eine unverbindliche Meinung der Agentur handelt", so die Vorstände der E-Control, Walter Boltz und Martin Graf, in einer ersten Reaktion. Dies ist gerade für die laufenden Prozesse der Bestimmung von Kapazitätsberechnungsregionen und der Überprüfung der Gebotszonenkonfiguration von wesentlicher Bedeutung.

Der Beschwerdeausschuss hat auch hervorgehoben, dass die Agentur mit ihrer Stellungnahme nicht nur die Übereinstimmung von Regulierungsentscheidungen mit dem Rechtsrahmen geprüft hat, sondern darüber hinaus die betroffenen Regulierungsbehörden zu sehr konkreten und spezifischen Maßnahmen, insbesondere der Einführung einer Kapazitätsallokation an der österreichisch-deutschen Grenze, eingeladen hat. Allerdings, so der Beschwerdeausschuss, ändere dies nichts am unverbindlichen Charakter der Stellungnahme, weshalb die Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen wurden.

Hoffnung auf Entscheidung des Europäischen Gerichts

"Wir sind überzeugt, dass die ACER-Empfehlung EU-Recht widerspricht und sachlich mangelhaft ist. Darüber wurde nun inhaltlich nicht entschieden, sondern die Beschwerde nur aus formalen Gründen nicht zugelassen. Wir hoffen nun auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichts", so Walter Boltz und Martin Graf. Das Verfahren zu der von der E-Control beim Europäischen Gericht (EuG) eingebrachten Nichtigkeitsklage läuft ungeachtet dessen weiter. Betroffene Parteien können sich innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung der Klage im EU-Amtsblatt als Streithelfer anschließen. Die Veröffentlichung ist bis dato noch nicht erfolgt.

Deutsch-österreichischer Strommarkt besteht seit 2001


Der gemeinsame Strommarkt zwischen Deutschland und Österreich besteht seit 2001 und ist der größte gemeinsame Strommarkt Europas. Er gilt als ein Paradebeispiel für einen eng zusammengewachsenen Strommarkt.

Quelle: E-Control


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /