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Mieterstrom ohne Gewerbesteuerpflicht

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Pressemitteilung von: Polarstern GmbH

Ökostromversorger Polarstern setzt auf bei Mieterstromprojekten auf eine Art Contracting

München, 19.05.2016 – Mieterstrom ist für Immobilienbesitzer und Immobiliengesellschaften eine Chance, den Immobilienwert zu steigern und die Stromversorgung des Gebäudes unabhängiger und erneuerbar zu gestalten. „Obwohl derzeit viel darüber gesprochen wird, verstehen es nur wenige“, sagt Florian Henle, Mitgründer des Ökoenergieversorgers Polarstern. Er setzt flexible Mieterstrommodelle in ganz Deutschland um. Weil die Energieversorgung nicht das Kerngeschäft der Immobilienbesitzer und Immobiliengesellschaften sei, fehle ihnen oft das Wissen über den Energiemarkt und es kursierten falsche Ansichten in Sachen Gewerbesteuerpflicht, erklärt Florian Henle.


Das große Interesse der Wohnungswirtschaft, insbesondere der Wohnungsbauunternehmen, an Mieterstrom unterstreicht eine Umfrage des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU). Demnach sehen 70 Prozent der befragten Wohnungsunternehmen die Stromversorgung als ein künftiges Betätigungsfeld. 60 Prozent äußern in diesem Zuge konkretes Interesse an Mieterstrom. „Weil sie aber nicht das erforderliche Energie-Knowhow haben und die Umsetzung sehr komplex ist, wird Mieterstrom in über 70 Prozent der Fälle über Mieterstrommodelle unter anderem mit Energieversorgern realisiert“, berichtet Rechtsanwältin Iris Behr vom IWU. Im Auftrag der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat das IWU 2015 eine Studie durchgeführt*, um die Möglichkeiten der Wohnungswirtschaft zum Einstieg in die Erzeugung und Vermarktung elektrischer Energie zu untersuchen.

Mieterstrommodelle haben viele Vorteile
„Um die Gewerbesteuerpflicht zu umgehen, müssen Wohnungsunternehmen in erster Linie darauf achten, dass die Erträge aus dem Vermietungsgeschäft nicht durch den eigenen Stromverkauf gewerbesteuerpflichtig werden“, sagt Florian Henle, der Mieterstromprojekte sowohl im gewerblichen, als auch im Wohnbereich realisiert. Das zu vermeiden helfe eine Art Contracting bei Mieterstromprojekten. Hier übernimmt der Partner wie beispielsweise Polarstern den Bau und gegebenenfalls die Finanzierung sowie Wartung und Betrieb der Photovoltaikanlage oder des Blockheizkraftwerks – und natürlich die Mieterstromversorgung der teilnehmenden Parteien. Damit verantwortet Polarstern die ganzen Energiemarktthemen wie beispielsweise die Abführung von Umlagen und Netzentgelten, die Tarifgestaltung, die Reststromlieferung, die verbrauchsgenaue Abrechnung sowie den Kundenservice. „Weil der Immobilienbesitzer damit nicht der Anlagenbetreiber ist und er keine Energie verkauft, unterliegt er hier nicht der Gewerbesteuerpflicht“, erklärt Florian Henle. Vielmehr erhält der Immobilienbesitzer von Polarstern eine Zusatzrendite, die bei Blockheizkraftwerken bei mindestens 10 Prozent und bei Photovoltaikanlagen bei etwa 5 Prozent liegt. Das macht Mieterstrom für sie deutlich attraktiver als die Netzeinspeisung. Auch aus politischer Sicht wird mit der sinkenden Einspeisevergütung und den strengeren Energieeffizienzregeln im Zuge der Energieeinsparverordnung (EnEV) der Eigenverbrauch wirtschaftlich immer attraktiver.

*Hinweise:
_ Das Gespräch mit Iris Behr von IWU hat Polarstern im April am Rande eines Werkstattgesprächs des Solarverbandes geführt. (http://iwu.de/home/)
_ Die Studie finden Sie hier http://t3.iwu.de/fileadmin/user_upload/dateien/energie/ake50_mieterstrom/Endbericht_Mieterstrom.pdf
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