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Grüner Strom: Ökostromlabel passt Fördersystem für Energiewende-Projekte an

Grüner Strom-Label

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Ökostromlabel der Umweltverbände garantiert Investitionen in den naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien / Förderbeträge pro zertifizierter Kilowattstunde für Privat- und Großkunden zum 1.1.2017 neu festgesetzt

Bonn, 31. Januar 2016. Das Grüner Strom-Label garantiert pro zertifizierter Kilowattstunde Ökostrom feste Förderbeträge, die in Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Wind- oder Solarkraftwerke investiert werden. Zum 1. Januar 2017 hat das von Umweltverbänden wie BUND und NABU getragene Ökostrom-Gütesiegel den Mindestförderbetrag für Privatkunden auf 0,5 Cent reduziert und mit 0,1 Cent eine neue Förderkomponente für Großkunden eingeführt. Damit schließt der Grüner Strom Label e.V. ein wichtiges Kapitel in seinem Zukunftsprozess ‚Naturverträgliche Energiewende‘ ab und reagiert auf die aktuellen Marktgegebenheiten.


„Das Grüner Strom-Label ist das einzige Ökostrom-Gütesiegel bundesweit, das an geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen naturschutzfachliche Anforderungen stellt, die über das gesetzliche Maß hinausgehen“, erklärt Rosa Hemmers, Vorsitzende des Grüner Strom Label e.V. „Nur durch substanzielle und fest definierte Mindestförderbeträge je verbrauchter Kilowattstunde Ökostrom lässt sich der naturverträgliche Ausbau erneuerbarer Energien durch ein Ökostrom-Label forcieren und nachweisen.“

Deshalb haben der Grüner Strom Label e.V. (GSL) und seine Trägerverbände, unter anderem BUND, NABU, Deutscher Naturschutz-Ring und EUROSOLAR, bereits 2014 das Projekt ‚Naturverträgliche Energiewende‘ ins Leben gerufen. Ziel dieses Zukunftsprozesses ist die Transformation des Energiesektors hin zu einer ökologisch, wie auch ökonomisch nachhaltigen Energieversorgung. Das Grüner Strom-Label dient dabei als Schnittstelle zwischen Umweltverbänden und Energiewirtschaft.

In der ersten Projektphase wurde ein Stakeholder-Prozess initiiert, an dem sich 24 Umwelt- und Verbraucherverbände, Energieanbieter sowie Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft beteiligten. Resultat war der 2015 in Kraft getretene neue Kriterienkatalog für das Grüner Strom-Label, in dem die Umweltanforderungen an neue Ökokraftwerke präzisiert und teils verschärft wurden.

In einem nächsten Schritt erfolgt nun nach Beratungen mit über 15 Stakeholdern die Anpassung der Förderbeträge. Damit wird es Energieanbietern ermöglicht, im Privatkunden- und Großkundensegment neue Ökostromprodukte aufzusetzen. Für Kunden, die weniger als zehntausend Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wird der Mindestförderbetrag von 1,0 auf 0,5 Cent je Kilowattstunde reduziert. Für preissensible Großkunden mit einem Jahresverbrauch ab drei Millionen Kilowattstunden können nun Ökostromprodukte mit einem Förderbetrag von 0,1 Cent je Kilowattstunde konzipiert werden.

„Gerade den Haushalten und Kleinbetrieben wird die EEG-Umlage zugunsten der Großindustrie einseitig aufgebürdet, obwohl die Volkswirtschaft und der Klimaschutz insgesamt profitieren. Deshalb wollen wir es den Energieanbietern ermöglichen, für ihre Angebote an hochwertigem Ökostrom eine breitere Kundenbasis zu finden“, erläutert Dr. Werner Neumann, GSL-Vorstandsmitglied und Sprecher Arbeitskreis Energie beim Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND). „Durch ihren Strombezug können nun auch Mittelstand und Industrie sowie öffentliche Verwaltungen naturverträgliche Energiewende-Projekte nachweislich fördern, anstelle von Schein-Ökostrom der außer für das eigene Marketing keinen Zusatznutzen bringt.“

Der aktualisierte Kriterienkatalog tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

2017 wird der GSL den begonnenen Dialogprozess zum Thema Naturverträgliche Energiewende fortsetzen. Alle interessierten Gruppen sind dazu eingeladen, sich am Austausch zu beteiligen.

Den aktuellen Kriterienkatalog des Grüner Strom-Labels finden Sie unter: http://www.gruenerstromlabel.de/gruener-strom/unabhaengige-zertifizierung/
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