Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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"Nutzungspflichten sind kontraproduktiv"

BDH: Baden-Württemberg bei Heizungen abgehängt

Umweltminister Franz Untersteller ist Verfechter von Erneuerbaren-Quoten. © EnBauSa / Fanni Fazii

Zahlen des Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) belegen ein Zurückfallen der Heizungsmodernisierungen in Baden-Württemberg im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Der Verband führt das auf das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) zurück.

Nach einer ersten Hochrechnung des BDH ist der Heizungsmarkt in dem Bundesland in 2016 um rund 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr geschrumpft. Damit habe sich der dortige Markt deutlich schlechter entwickelt als der Bundesdurchschnitt. Einen wesentlichen Grund hierfür sieht der BDH in der Verschärfung der Nutzungspflichten für erneuerbare Energien bei Heizungsmodernisierungen. Diese sind im EWärmeG des Landes Baden-Württemberg verankert. Es ist das einzige Wärmegesetz auf Länderebene und legt eine Pflicht zum Heizungstausch auch in Bestandsgebäuden fest. Außerdem ist eine Quote für Erneuerbare Energien festgeschrieben, für die es aber zahlreiche Ersatzmaßnahmen gibt. Das ursprünglich von der damaligen CDU-Ministerin Tanja Gönner entwickelte Gesetz sollte als Blaupause auch für andere Bundesländer dienen. Die wollten die Entwicklungen in Baden-Württemberg abwarten, bislang gab es keine Nachahmer.

"Nutzungspflichten qua Ordnungsrecht im Bestand im Falle von Bestandssanierungen wirken kontraproduktiv und zementieren den seit Jahren anhaltenden Modernisierungsstau. Baden-Württemberg ist bei der Heizungsmodernisierung vom bundesweiten Spitzenreiter zum Schlusslicht abgerutscht. Anstelle von Geboten und Verboten brauchen wir attraktive Anreize, um den veralteten Anlagenbestand auf Vordermann zu bringen", sagt BDH-Präsident Manfred Greis.

Der BDH erfasst den Absatz von zentralen Wärmeerzeugern (Gas-, Öl-, Holz-Heizkessel und Wärmepumpen) sowie thermischen Solaranlagen in Baden-Württemberg seit 2008 durch. Ziel ist es, die Marktentwicklung in dem Bundesland gegenüber dem Bundestrend langfristig darzustellen. In den Jahren 2010 bis 2015 lag in Baden-Württemberg der Modernisierungsindex im Schnitt rund 13 Prozent unter Bundesdurchschnitt. Die Entwicklung der erhobenen Marktzahlen verdeutlicht: Heizungsmodernisierer in Baden-Württemberg begegnen ordnungsrechtlichen Zwängen durchaus rational. "Sowohl vor Einführung (2009) als auch vor der Novellierung des EWärmeG (2015) führten drohende Kostensteigerungen zu vorgezogenen Modernisierungsspitzen, wobei Investitionen in Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Holzzentralheizungen ausblieben", so der Verband. Nach den Stichtagen sei es jeweils zu anhaltenden Markteinbrüchen gekommen.

Aufgrund der erhobenen Daten sieht sich der BDH in seiner Grundeinschätzung bestätigt, dass sich gesetzlich verordnete Nutzungspflichten insgesamt negativ auf den Modernisierungsmarkt auswirken. Das Ursprungsziel des EWärmeG, den Anteil der erneuerbaren Energien gegenüber dem Bundesschnitt zu steigern, werde deutlich verfehlt. pgl

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