© U. Leone - pixabay.com/ Windenergie im Einsatz
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Wirtschaftsausschuss schickt kleine Ökostromnovelle ins Plenum

Große Ökostromnovelle soll bis Ende des Jahres am Tisch liegen

Wien - Der Wirtschaftsausschuss hat die sogenannte kleine Ökostromnovelle in seiner gestrigen Sitzung mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP auf den Weg in das Nationalratsplenum gebracht. Das Ökostrom- Novellenpaket enthält u.a. eine Aufstockung der Investitionsförderung für Kleinwasserkraftanlagen und ermöglicht künftig die gemeinschaftliche Nutzung von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern. Zuversichtlich zeigten sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, dass ein gemeinsamer Gesetzesentwurf für die große Ökostromnovelle wie geplant bis Ende des Jahres am Tisch liegt.

Kleine Ökostromnovelle soll Verwaltungsvereinfachungen bringen

Das Ökostrom-Novellenpaket (1519 d.B.) sieht Änderungen bei einer Reihe von Gesetzen vor. Neben dem Ökostromgesetz selbst gibt es Neuerungen im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), im Gaswirtschaftsgesetz und Anpassungen des KWK-Punkte- Gesetzes und des Energie-Control-Gesetzes. Neben Verwaltungsvereinfachungen werden mit der Novellierung auch Anpassungen des Fördervolumens von Anlagen vorgenommen.

Im Sinne der Entbürokratisierung wird etwa eine Anerkennung von Ökostromanlagen durch den Landeshauptmann nur noch bei rohstoffabhängigen Anlagen nötig sein. Die Verfallsfrist für bereits eingereichte Anträge, die noch auf eine Förderung warten, wird von drei auf vier Jahre erstreckt. Beim Unterstützungsvolumen soll der sogenannte Resttopf ab 2018 von 13 Mio. € auf 12 Mio. € reduziert werden, mit der damit freiwerdenden Million wird das Förderkontingent für Kleinwasserkraft von derzeit 1,5 Mio. € auf 2,5 Mio. € aufgestockt. Die Mittel für Investitionszuschüsse für Kleinwasserkraftanlagen werden darüber hinaus von jährlich 16 Mio. € auf 20 Mio. € erhöht.

Ab 2018 wird für neue Biogasanlagen kein zusätzliches jährliches Unterstützungsvolumen mehr zur Verfügung stehen. Was Photovoltaikanlagen betrifft, ist eine Verkürzung der Errichtungsfrist von zwölf auf neun Monate geplant. Antragsteller von Photovoltaikanlagen haben zudem binnen drei Monaten die Bestellung der Module nachzuweisen.

Die Änderungen im ElWOG zielen darauf ab, die gemeinsame Nutzung von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen, in Mehrfamilienhäusern und anderen Gebäuden zu ermöglichen. Dabei soll aber kein Zwang zur Teilnahme entstehen, die erzeugte Energie und die damit verbundenen Betriebskosten werden vielmehr zwischen jenen TeilnehmerInnen, die sich für die gemeinsame Nutzung entscheiden, vertraglich aufgeteilt. Die Erzeugungsanlage wird zudem über einen eigenen Zählpunkt an die Hauptleitung angeschlossen, die Messung erfolgt durch einen Smart Meter oder einen Lastprofilzähler.

Mit dem Paket erwartet sich die Regierung mehr Ökologie im Stromsektor sowie mehr Arbeitsplätze, wie Wolfgang Katzian (S) im Ausschuss sagte. Die Novelle sei bewusst klein gehalten worden, um langwierige Genehmigungsverfahren in Brüssel zu vermeiden, bestätigte neben Katzian auch Josef Lettenbichler von der ÖVP. Mit der kleinen Ökostromnovelle würden zwar keine strukturellen Probleme gelöst, das erwartet sich Katzian aber von der zweiten Novelle Ende des Jahres, die unmittelbar nach Beschluss der vorliegenden Änderungen angegangen werden und Bestandteil der integrierten Energie- und Klimastrategie sein soll. Für Lettenbichler ist mit der Novelle in Sachen Entbürokratisierung ein großer Wurf gelungen. Nicht vergessen dürfe man aber, dass bereits jetzt 75% des heimischen Stroms aus erneuerbarer Energie bezogen werden.

Die Begeisterung über die Änderungen im Ökostromgesetz hielt sich bei seinem Fraktionskollegen Hermann Schultes in Grenzen. Er hofft, dass es im Bereich der Biogasanlagen vor Beschlussfassung noch zu einem Umdenken kommt. Grundsätzlich meinte Christoph Matznetter (S), dass man vom Eindruck der Dauersubventionierung erneuerbarer Energien wegkommen sollte.

Die Grünen drängen darauf, mit der geplanten großen Novelle so viel Ökostrom wie möglich ins Netz zu bringen. Geht es nach der Oppositionsfraktion, ist nun aufgrund der niedrigen Ökostromkosten sowie Zinsen ein geeignetes Zeitfenster dafür, wie Abgeordnete Christiane Brunner klarmachte. "Wir könnten mit dem Paket Investitionen auslösen und zeigen, dass Klima, Umwelt und Wirtschaft gemeinsam funktionieren", so Brunner. Ihre Fraktion will sich konstruktiv in die weiteren Ökostrom-Verhandlungen einbringen. Klar ist für Brunner aber, dass Ökostrom unter fairen Marktbedingungen gegenüber fossilen Energien konkurrenzfähig wäre. Neben Brunner drängte ebenfalls Josef Schellhorn (N) darauf, die große Ökostromnovelle rasch auf den Weg zu bringen.

"Ich habe mir den Paris-Virus nicht eingefangen", meinte wiederum Leopold Steinbichler vom Team Stronach, der die Situation aus seiner Sicht "realistischer" betrachtet. Fakt sei, dass Österreich Atomstrom importiere. Seiner Meinung muss der Holzmarkt außerdem dringend regionalisiert werden.

Von einer "klitzekleinen" Novelle, die wenig ambitioniert ist, sprach Axel Kassegger von der FPÖ. Für ihn ist die Novelle kein Bekenntnis zum Ausbau erneuerbarer Energie, vor allem im Windbereich ortet er einen Investitionsrückbau. Geht es nach ihm, braucht es in Zukunft aber auch Infrastruktur für fossile Energieträger. Die Versorgungssicherheit dürfe neben der Leistbarkeit nicht ganz außer Acht gelassen werden.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner entgegnete der FPÖ-Kritik, dass mit den geplanten Novellen auf negative Entwicklungen bei den Strompreisen und Verwerfungen im System eingegangen werde. Angebot und Nachfrage müssten etwa nach einer Überförderung in Deutschland wieder in Einklang gebracht werden. Die Änderungen im Ökostromgesetz seien eine ausgewogene und seriöse Vorgangsweise.

Forderungen von Grünen und NEOS zur Förderung von Ökostrom vertagt

Einmal mehr befasste sich der Ausschuss auch mit dem Antrag der Abgeordneten Christiane Brunner (G) nach 100 Prozent Ökostrom bis 2030 (1493/A(E)), der vor allem eine ökostromfreundliche Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verlangt. Nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung stand auch ein Antrag der NEOS, in dem Josef Schellhorn seine Vorstellungen einer Reform der Ökostromförderung formuliert hat (1260/A(E)). So sollten etwa die Netzbetreiber verpflichtet werden, innerhalb einer einheitlichen und angemessenen Frist einen Netzzugangsvertrag für Ökostromanlagen auszustellen. Handlungsbedarf besteht nach Ansicht der NEOS auch bei gesetzlichen Anpassungen, um eine Direktlieferung im Nahbereich von Ökostromanlagen zwischen Privatpersonen zu ermöglichen.

Die Vorstellungen von Grünen und NEOS zur Ökostrom-Förderung wurden von SPÖ und ÖVP aufgrund der laufenden Regierungsverhandlungen über die große Ökostromnovelle in die Warteschleife geschickt.

Quelle: Parlamentskorrespondenz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /