Biogas: Drohen Klagen gegen die Republik?
Klage: Ökostromproduzenten und die Biogasbranche brauchen Rechtssicheriet
"Es passiert eine Realitätsverweigerung zu den Ursachen der Biogasmisere! Im Ökostromgesetz 2002 wurde eine Zusage für kostendeckende Tarife fixiert, die jedoch niemals eingehalten worden ist. Für die Anlagenbetreiber sind damit horrende Schäden entstanden, in Summe rund 700 Millionen Euro." so Robert Prochazka, der eine Gruppe von Biogasanlagenbetreibern vertritt,
Der eingebrachte Entwurf der Ökostromgesetznovelle 2017 ermöglicht für maximal 27% der jetzigen Biogasanlagen eine Weiterführung und bedient nicht deren bisherigen unverschuldeten Verluste, die aufgrund der nie umgesetzten Zusagen erfolgt sind.
Max. 11% der Anlagen kommen nach dem neuen Gesetzesentwurf in den Genuss einer völlig wettbewerbswidrigen und sinnlosen Schließungsprämie. Es wird suggeriert, dass die österreichischen Biogasanlagen schlecht wirtschaften würden. Das Gegenteil ist der Fall: Österreichische Anlagenbetreiber sind Europameister im kosteneffizienten Betrieb von Biogasanlagen.
Im Falle des Scheiterns der in der Regierungsvereinbarung 2013 festgelegten "stranded costs" und einer machbaren Umsetzung sind österreichische Biogasanlagenbetreiber gezwungen die Republik zu klagen!
Von der Branche wurde bereits vor Jahren ein Sanierungsplan entwickelt, der für die Stromkonsumenten eine Lösung zum Nulltarif gebracht hätte. Der Ansatz dazu dürfte jedoch im Politikpoker zum derzeitigen Ökostromgesetz vollends untergegangen sein.
"Die derzeitige Vorgangsweise bringt den österreichischen Stromkonsumenten ein unverantwortliches Klags- und Finanzierungsrisiko in der Höhe von bis zu einer Mrd. Euro für Biogas. Das Vorhaben geht einfach an der Realität vollkommen vorbei", so Prochazka. Als negatives Beispiel nannte er auch die geplante Schließungsprämie.
Wenn nicht gehandelt wird, und es nicht zu einer Nachzahlung entgangener und 2002 gesetzlich fixierter Beträge kommt, so werden Biogasanlagenbetreiber dazu gezwungen sein, im 2. Halbjahr 2017 Klagen einzureichen.
Autor: Wolfgang J.Pucher für oekonews
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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /